BCH Business Club Hamburg

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Forum Commercial | Arbeitsrecht | Wettbewerbsrecht: Das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“

Wo:
Esche Schümann Commichau
Am Sandtorkai 44
20457 Hamburg
Wann:
Dienstag, 25. September 2018
17:00 - 20:30 Uhr

VERANSTALTER
Esche Schümann Commichau
(Partner des Business Club Hamburg)
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REFERENTEN

Dr. Dirk Meinhold-Heerlein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,
Partner bei Esche Schümann Commichau

Dr. Christian Hoppe
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Associated Partner bei Esche Schümann Commichau

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr – das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“

Wir laden Sie herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung über das neue „Geschäftsgeheimnis-Gesetz“. Das Gesetz wird noch im Herbst 2018 in Kraft treten. Es wird erhebliche Änderungen für den Schutz Ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse mit sich bringen.

Wesentlich intensiver als bisher werden Sie sich um Ihr unternehmerisches „Know-how“ (Preislisten, Kundenlisten, kaufmännische Unterlagen, Pläne, technische Zeichnungen etc.) kümmern müssen.

Wenn Sie die Möglichkeit behalten wollen, den Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen rechtlich zu bekämpfen, werden Sie zukünftig „angemessene Maßnahmen“ ergreifen und dies nachweisen müssen.

Lassen Sie sich von uns erläutern, was unter „angemessenen Maßnahmen“ voraussichtlich zu verstehen sein wird und welche Risiken durch „Whistleblowing“ auf Sie zukommen.

Die Zeiten ändern sich, leider. Bereiten Sie sich vor!
Wir helfen Ihnen dabei.

AGENDA

  • 17:30 Uhr Beginn der Vorträge
  • 18:45 Uhr Disskusionsrunde
  • 19:00 Uhr Imbiss

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Aufgrund des limitierten Platzangebot ist eine Anmeldung Voraussetzung.

ANMELDUNG: Bitte melden Sie sich HIER an.

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AGB Veranstaltungen

Anmeldungen und Absagen einer Veranstaltungsteilnahme müssen durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen und dem Clubmanagement spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Veranstaltungsbeitrag, mindestens aber 15 Euro in Rechnung gestellt. Der BCH ist berechtigt, bei der Veranstaltung erstelltes Bild- und Filmmaterial – auch mit meiner Person – sowohl auf seiner Homepage als auch in der Mitgliederzeitschrift ohne weitere Zustimmung meinerseits, bzw. der mich begleitenden Personen- zu veröffentlichen. Außerdem kann dieses Material auch an Publikationen weitergegeben werden, die über die Aktivitäten des BCH berichten. Mir ist bekannt, dass ich schriftlich widersprechen muss, sollte ich mit einer eventuellen Veröffentlichung nicht einverstanden sein.

 

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