BCH Business Club Hamburg

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Elbchaussee 43

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BCH Business Club Hamburg
 
 

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ARBEITSRECHT Frühstück: „Betriebliche Interessen versus Sozialauswahl bei Beendigungswunsch“

Wo:
Business Club Hamburg
Elbchaussee 43
22765 Hamburg
Wann:
Donnerstag, 16. Mai 2024
09:00 - 11:00 Uhr

Unser neues Club-Format:

Logo Arbeitsrecht

Einmal im Quartal können Sie als Unternehmer oder Führungskraft in zwei Stunden einen kompakten Überblick zu aktuellen Themen des Arbeitsrechts erhalten. Nach dem Impulsvortrag werden Fragen der betrieblichen Praxis gemeinsam diskutiert.

Wir empfehlen allen Geschäftsführern, HR-Managern und Führungskräften sich für den Sonder-Newsletter ARBEITSRECHT zu registrieren, um …

 

  • … frühzeitig über das Thema und den Termin des nächsten Business Frühstück ARBEITSRECHT informiert zu werden

 

  • … die Präsentation und zusätzliche Informationen zum Thema auch dann sicher zu erhalten, sofern sich die eigene Teilnahme am Arbeitsrechts-Frühstück einmal nicht einrichten lässt.

 

Hier geht es zur Anmeldung SONDERNEWSLETTER ARBEITSRECHT:

https://www.bch.de/veranstaltungen/registrierung-fuer-sondernewsletter-arbeitsrecht-und-einladungsmanagement/

 

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THEMA:

„Betriebliche Interessen versus Sozialauswahl bei Beendigungswunsch“

Die aktuelle Arbeitsmarkt(not)lage sorgt für allgegenwärtigen Fachkräftemangel. Dieser Mangel bewahrt Arbeitgeber nicht davor, immer wieder auch mit Optimierungsideen vor dem Problem zu stehen, die Bestandsbelegschaft gezielt verändern zu müssen. Die betriebsbedingte Kündigung mit der erforderlichen Sozialauswahl zeigt sich auf den ersten Blick als festes „Korsett“ aus Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Nach dem Gesetz ist die Auswahl anhand dieser Kriterien zu treffen. Sozialauswahlergebnisse stimmen fast schon regelhaft nur selten mit den betrieblichen Zukunftsinteressen überein.

 

Ist also die Auswahl anhand der genannten Kriterien wirklich alles? Gibt es keine Möglichkeiten der Gestaltung?

 

Das Arbeitsrechtsfrühstück zeigt diesmal auf, mit welchen Maßnahmen die Sozialauswahl besser auf den Schutz der betrieblichen Interessen abgestimmt werden kann und was Arbeitgeber dafür tun können.

 

REFERENT:

7a3e2284741835faf2e1e38f2f2ed2c4-bpthumbMartin Krömer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei rugekrömer. Er berät seit über 20 Jahren Unternehmen jeder Größe und jeder Branche. Dabei ist er besonders konzentriert auf das Betriebsverfassungsrecht und rechtliche Fragestellungen mit genereller Bedeutung im Unternehmen. Deren Fragen zu beantworten und die (Weiter-)Entwicklung und Einführung von Lösungen in den Unternehmen zu begleiten, gehört zu den Aufgaben, mit denen er sich im Rahmen seiner Beratungstätigkeit in einem sich ständig verändernden rechtlichen Umfeld beschäftigt.

 

ABLAUF:

09:00 Uhr Treffen und Begrüßung

09:15 Uhr Beginn Vortrag

10:15 Uhr gemeinsames Frühstück

11:00 Uhr Ende des Veranstaltung

 

KOSTEN:

Dies ist ein Service des Business Club Hamburg und eine Einladung zur Information und Austausch zum Thema Arbeitsrecht für Club-Mitglieder und interessierte Gäste. 

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AGB Veranstaltungen

Anmeldungen und Absagen einer Veranstaltungsteilnahme müssen durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen und dem Clubmanagement spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Veranstaltungsbeitrag, mindestens aber 15 Euro in Rechnung gestellt. Der BCH ist berechtigt, bei der Veranstaltung erstelltes Bild- und Filmmaterial – auch mit meiner Person – sowohl auf seiner Homepage als auch in der Mitgliederzeitschrift ohne weitere Zustimmung meinerseits, bzw. der mich begleitenden Personen- zu veröffentlichen. Außerdem kann dieses Material auch an Publikationen weitergegeben werden, die über die Aktivitäten des BCH berichten. Mir ist bekannt, dass ich schriftlich widersprechen muss, sollte ich mit einer eventuellen Veröffentlichung nicht einverstanden sein.

 

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