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Maritimes Business Frühstück: „Krise des Vertragspartners – einpacken oder weitermachen?“

Wo:
Business Club Hamburg
Elbchaussee 43
22765 Hamburg
Wann:
Dienstag, 08. Juli 2025
09:00 - 11:00 Uhr

Maritimes ClusterUnterstützt durch das Maritime Cluster Norddeutschland treffen sich Vertreter der maritimen Wirtschaft und Interessierte zum Erfahrungsaustausch, um über aktuelle Entwicklungen, Projekte und Chancen in der Maritimen Wirtschaft zu diskutieren, aber auch fachliches Know-how auszutauschen.

 

TITEL:

Maritimes Business Frühstück: „Krise des Vertragspartners – einpacken oder weitermachen?“

 

INHALT:

Gerade in der Zeit steigender Insolvenzen – auch im maritimen Bereich – gilt es, die Spielregeln des Insolvenzrechts zu beherrschen. Drohende Insolvenzen der Vertragspartner können enorme Risiken für das eigene Unternehmen bedeuten.

Mit den erforderlichen Werkzeugen des Insolvenzrechts können entsprechende Krisensituationen aber auch als Chance für die Zukunft genutzt werden.

Tilman Rückert von Lawentus und Thorben Langhinrichs von BRL geben wertvolle Einblicke in das Insolvenzrecht, Tipps zur insolvenzsicheren Vertragsgestaltung und zeigen an realen Beispielen, woran man eine Insolvenz erkennen kann.

 

Zu den Referenten:

LawentusTilman Rückert berät seit 1997 Unternehmen vornehmlich im Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Er hat große Verfahren betreut wie die Insolvenz der Petroplus-Gruppe mit Insolvenzverwalter Michael Jaffé, Kauf und Verkauf der Raffinerie Ingolstadt, von Unternehmen wie der Ferrostaal AG oder der HANSA Heemann AG (Bismarck, hella). Tilman Rückert koordiniert aktuell für Investor Lars Hinrichs juristisch den Bau des Digitalen Museums in Hamburg.

 

 

BRL_TOL_webThorben Langhinrichs berät seit 2015 Unternehmen im Bereich des Insolvenzrechts. In den letzten zehn Jahren war er u. a. beteiligt an Insolvenzen von Werften, Schiffsfonds und Reedereien. Zudem wird er auch selbst regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren übernimmt er Verantwortung als Generalhandlungsbevollmächtigter.

 

 

Zu den Unternehmen:

Lawentus ist eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt M&A, Gesellschaftsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsrecht und berät seit 11 Jahren Mandanten im In- und Ausland, dabei vor allem Mittelstandsunternehmen, jedoch auch Privatpersonen. Gegründet wurde die Kanzlei von den Partnern Steffen Leicht und Tilman Rückert, die über jahrzehntelange Praxis verfügen und bereits bei Freshfields zusammengearbeitet haben.

 

Die Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN agiert als multidisziplinäre Beratungseinheit mit 15 übergreifenden Praxisgruppen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Praxisgruppe Sanierung und Insolvenz. Mit insgesamt sieben deutschlandweit bestellten Insolvenzverwaltern und einem schlagkräftigen Team von Rechtsanwälten und Steuerberatern deckt BRL sämtliche Themen des Insolvenzrechts und der insolvenznahen Beratung ab.

 


TEILNEHMER: Bitte sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Teilnahme, da der Personenkreis begrenzt ist. Die Vorträge beginnen pünktlich um 9.00 Uhr.

GAST-ANMELDUNG über Maritimes Cluster Norddeutschland:
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und geben als Grund “MCN” an.

KOSTEN: Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung ist ein Kostenbeitrag von 24,00 EURO pro Person verbunden. In dem Kostenbeitrag sind ein Business Frühstück und alle Soft- und Heißgetränke enthalten.

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AGB Veranstaltungen

Anmeldungen und Absagen einer Veranstaltungsteilnahme müssen durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen und dem Clubmanagement spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Veranstaltungsbeitrag, mindestens aber 15 Euro in Rechnung gestellt. Der BCH ist berechtigt, bei der Veranstaltung erstelltes Bild- und Filmmaterial – auch mit meiner Person – sowohl auf seiner Homepage als auch in der Mitgliederzeitschrift ohne weitere Zustimmung meinerseits, bzw. der mich begleitenden Personen- zu veröffentlichen. Außerdem kann dieses Material auch an Publikationen weitergegeben werden, die über die Aktivitäten des BCH berichten. Mir ist bekannt, dass ich schriftlich widersprechen muss, sollte ich mit einer eventuellen Veröffentlichung nicht einverstanden sein.

 

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