Business Frühstück: „Chancen und Grenzen der Kommunikation von Investitionsvorhaben“
Dienstag, 17. November 2026
09:00 - 11:00 Uhr
THEMA:
Seit 2013 sind Genehmigungsbehörden verpflichtet, „darauf hinzuwirken“, dass Vorhabenträger die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben und dessen Auswirkungen unterrichten. Es gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft – möglicherweise – das Leben.
Offen ist, wie die Vorhabenträger diesen Prozess, in dem es um die Legitimität des Vorhabens und nicht selten auch um die Reputation des Unternehmens geht, gestalten sollen.
Die Referentin, Frau Prof. Versteyl, hat bei der VDI-Richtlinie „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten“ (2015/2025) mitgewirkt und berichtet aus mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Beratung von öffentlichkeitswirksamen und umweltrelevanten Vorhaben.
Welche Beteiligung der Öffentlichkeit zielführend und angemessen ist, hängt entscheidend vom Projekt ab. Formate für große Infrastrukturvorhaben sind kein Vorbild für Industrieunternehmen. Scheinbeteiligungen, z.B. zu vermeintlichen Standortalternativen, schaffen kein Vertrauen. Entscheidend ist die Nutzbarmachung des Instruments für das nachfolgende Genehmigungsverfahren.
Der Impuls liefert Beispiele – auch zur Rolle von Umweltverbänden – und gibt Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
REFERENTEN:

AVR ist seit mehr als 30 Jahren spezialisiert auf die juristische Projektsteuerung von Genehmigungsverfahren auf Vorhabenträgerseite. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt AVR als Projektmanager auch Behörden des Bundes und der Länder bei der Zulassung von Schienen, Straßen und Energieleitungen.
Prof. Versteyl ist Gründerin der Kanzlei. Dr. Kersandt ist Leiter des Berliner Büros. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Industrieanlagen, Kraftwerke, EE-Anlagen, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Infrastrukturprojekte.
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