BCH Business Club Hamburg

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BCH Business Club Hamburg
 
 

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Business Frühstück:„Beschleunigte Genehmigungen durch Bürokratieabbau – Wo stehen wir?“

Wo:
Business Club Hamburg
Elbchaussee 43
22765 Hamburg
Wann:
Dienstag, 21. April 2026
09:00 - 11:00 Uhr

THEMA:

Hat die Politik geliefert oder warten Sie noch auf Ihre Genehmigung? Trifft die allgemeine Wahrnehmung einer sich selbst lähmenden Verwaltung zu? Wer ist schuld: Europa, der Bund oder die Länder, die die Gesetze vollziehen?

Industrieanlagen, Kraftwerke, Abfallentsorgungsanlagen müssen jederzeit genehmigt sein und genehmigungskonform betrieben werden. Ändert sich z.B. die Zusammensetzung eines Hilfsstoffs, bedarf es einer zügigen Entscheidung der Behörde, damit die Produktion nicht ruhen muss.

Die Klimaschutzziele erfordern die Dekarbonisierung der Energieversorgung der Unternehmen, ohne deren Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Fördert der Gesetzgeber dies durch schlankere Verfahren? Haben die Behörden den Ruf nach Bürokratieabbau verstanden?

AVR begleitet seit mehr als 30 Jahren Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Infrastrukturvorhaben auf Vorhabenträgerseite. Mit der Projektbegleitung der U5 zur Hafencity hat die Kanzlei 2004 ihren Hamburger Standort (neben Berlin und München) eröffnet.

Mit ihrem Impuls zeigen die Referenten auf, wie es trotz überlasteter Behörden gelingen kann, Genehmigungsverfahren zeitgerecht und rechtssicher abzuschließen. Es gibt Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

 

REFERENTEN:

Kersandt Prof. Dr. Andrea Versteyl

 

AVR ist seit mehr als 30 Jahren spezialisiert auf die juristische Projektsteuerung von Genehmigungsverfahren auf Vorhabenträgerseite. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt AVR als Projektmanager auch Behörden des Bundes und der Länder bei der Zulassung von Schienen, Straßen und Energieleitungen.

Prof. Versteyl ist Gründerin der Kanzlei. Dr. Kersandt ist Leiter des Berliner Büros. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Industrieanlagen, Kraftwerke, EE-Anlagen, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Infrastrukturprojekte.

KOSTEN:

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung ist ein Kostenbeitrag von 24,00 EURO pro Person verbunden. In dem Kostenbeitrag ist ein Business Frühstück, Wasser und alle Heißgetränke enthalten.

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AGB Veranstaltungen

Anmeldungen und Absagen einer Veranstaltungsteilnahme müssen durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen und dem Clubmanagement spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Veranstaltungsbeitrag, mindestens aber 15 Euro in Rechnung gestellt. Der BCH ist berechtigt, bei der Veranstaltung erstelltes Bild- und Filmmaterial – auch mit meiner Person – sowohl auf seiner Homepage als auch in der Mitgliederzeitschrift ohne weitere Zustimmung meinerseits, bzw. der mich begleitenden Personen- zu veröffentlichen. Außerdem kann dieses Material auch an Publikationen weitergegeben werden, die über die Aktivitäten des BCH berichten. Mir ist bekannt, dass ich schriftlich widersprechen muss, sollte ich mit einer eventuellen Veröffentlichung nicht einverstanden sein.

 

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